Frage: Ich arbeite hauptberuflich als angestellter Mediendesigner. Nebenbei betreibe ich in meiner Freizeit eine Internetseite mit einem Blog, in dem ich über verschiedene Themen, wie etwa Entwicklungen in der Medienlandschaft, berichte. Das mache ich grundsätzlich unentgeltlich. Allerdings biete ich meinen Lesern die Option, freiwillige Spenden zu leisten, wenn sie meine Inhalte mögen. Macht mich das zum selbstständigen Journalisten, wenn ich „gegen Geld“ meine Leistungen anbiete? Eigentlich sind es ja nur Spenden, oder nicht?
Antwort: Wie im Steuerrecht üblich lautet die Antwort: Es kommt darauf an. An welchen Kriterien man eine journalistische Tätigkeit und die damit verbundenen steuerpflichtigen Einkünfte festmachen kann, hat im vergangenen Jahr das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 12.6.2025, Az. 14 K 14067/24). In dem verhandelten Fall ging es um einen Blogger, der im Jahr durchschnittlich 1.000 Beiträge auf seiner Internetseite veröffentlichte.