Leserfrage

Geht der Investitionsabzugsbetrag bei Einbringung des Unternehmens wirklich vollständig verloren?

FRAGE Ich betreibe seit vielen Jahren ein IT-Consulting-Unternehmen und habe für geplante Anschaffungen Ende 2024 bereits im Jahr 2022 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet. Zwischenzeitlich habe ich eine GmbH gegründet und in diese zu Beginn dieses Jahres mein bisheriges Einzelunternehmen eingebracht. Dabei habe ich leider nicht mehr an den Investitionsabzugsbetrag gedacht. Ist dieser mit in die neue GmbH übergegangen? Meiner Meinung nach müsste das so sein, schließlich handelt es sich ja im Grunde um das gleiche Unternehmen. Die Rechtsform dürfte ja keine Rolle spielen, oder?

Timm Haase

29.04.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE Ich betreibe seit vielen Jahren ein IT-Consulting-Unternehmen und habe für geplante Anschaffungen Ende 2024 bereits im Jahr 2022 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet. Zwischenzeitlich habe ich eine GmbH gegründet und in diese zu Beginn dieses Jahres mein bisheriges Einzelunternehmen eingebracht. Dabei habe ich leider nicht mehr an den Investitionsabzugsbetrag gedacht. Ist dieser mit in die neue GmbH übergegangen? Meiner Meinung nach müsste das so sein, schließlich handelt es sich ja im Grunde um das gleiche Unternehmen. Die Rechtsform dürfte ja keine Rolle spielen, oder?

Antwort: Vom Grundgedanken her bin ich ganz bei Ihnen: Die Einbringung (üblicherweise zu Buchwerten) Ihres Einzelunternehmens in die neue GmbH legt nahe, dass der Betrieb unverändert fortgeführt wird.

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