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Geben Sie bei Zahlungen an den Fiskus den Zweck an

Nicht jedes Unternehmen erteilt dem Fiskus eine Einzugsermächtigung für die fälligen Steuern. Sofern Sie an dem sogenannten Lastschrifteinzugsverfahren nicht teilnehmen, müssen Sie manuell überweisen.

Markus Kahr

26.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Im Verwendungszweck Ihres Überweisungsträgers geben Sie Ihre Steuernummer und die Steuerart an, für die Ihre Zahlung bestimmt ist. „USt 08_2024“ ist als Zweck vollkommen ausreichend. Fehlt diese Zuordnung, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Zahlung auf irgendwelche offene Beträge Ihres Kontos gebucht wird. Dies kann z. B. bei Stundungen zu Problemen führen.

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