Abgabefrist Steuererklärung
Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind, gilt die Abgabefrist für das Folgejahr am 31.07. Wenn Sie sich steuerlich vertreten lassen, hat Ihr Berater für die Steuererklärungen 2025 bis zum 01.03.2027 Zeit.
Vorsicht! Sollten Sie Ihre Steuererklärung später abgeben, ohne eine entsprechende Fristverlängerung erhalten zu haben, wird das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt für jeden angefangenen Monat
- 0,25 % der gegebenenfalls um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer,
- mindestens 25 € monatlich,
- höchstens 25.000 €.