Diese Betriebe unterliegen der Gewerbesteuer
Selbstständige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Wer hingegen Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss, ebenso wie Land- und Forstwirte, keine Gewerbesteuer zahlen.
Was als Gewerbebetrieb gilt, ergibt sich aus den Vorschriften des EStG (§ 15 Abs. 2 EStG). Erfüllt Ihr Betrieb diese 6 Merkmale, haben Sie einen Gewerbebetrieb:
Merkmal 1: Selbstständigkeit