G 45 Gewerbesteuer

Diese Betriebe unterliegen der Gewerbesteuer Selbstständige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Wer hingegen Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss, ebenso wie Land- und Forstwirte, […]

Maik Czwalinna

02.06.2025 · 14 Min Lesezeit

Diese Betriebe unterliegen der Gewerbesteuer

Selbstständige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Wer hingegen Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss, ebenso wie Land- und Forstwirte, keine Gewerbesteuer zahlen.

Was als Gewerbebetrieb gilt, ergibt sich aus den Vorschriften des EStG (§ 15 Abs. 2 EStG). Erfüllt Ihr Betrieb diese 6 Merkmale, haben Sie einen Gewerbebetrieb:

Merkmal 1: Selbstständigkeit

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