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Fußball-EM 2024: Wann Sie Tickets als Betriebsausgabe geltend machen können und wann nicht
Haben Sie Arbeitnehmer oder Geschäftsfreunde zu einem der Spiele der Fußball-Europameisterschaft eingeladen? Wenn ja, hat diese Einladung für Sie ertrag- und umsatzsteuerliche Konsequenzen, sofern Sie die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen wollen. Wir haben hier für Sie einige wichtige Informationen, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie Ärger mit Ihrem Finanzamt vermeiden wollen.
Jörg Wilde
28.08.2024
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8 Min Lesezeit
Voraussetzung: Ihre Einladung zu den Spielen muss betrieblich veranlasst sein
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Ihre Aufwendungen in diesem Zusammenhang ist, dass Ihre Einladung betrieblich veranlasst ist. Nur dann können Sie in den Genuss des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs kommen. Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus, dessen Besteuerung wir Schritt für Schritt durchgehen werden:
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