Frage: Wir haben eine Betriebswohnung für unsere Mitarbeiter in einem 6-Familienhaus. Hier können Mitarbeiter aus anderen Standorten bei längerfristigen Tätigkeiten in unserer Zentrale übernachten und wohnen. Wir zahlen ein monatliches Hausgeld, das auch einen Anteil für die Erhaltungsrücklage enthält. Wann können wir diese Aufwendungen als Ausgaben erfassen? Ich bin der Meinung, dass dies sofort möglich ist.
Antwort: In der Tat ist dies ein häufig anzutreffendes Praxisproblem. Hierzu hat der BFH am 14.5.2025 (Az. IX R 19/24, veröffentlicht am 25.2.2025) eine klare Entscheidung getroffen: