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Für Ihre Leistungen gelten gleich 2 Umsatzsteuerbefreiungen? In welchem Fall Ihnen der Vorsteuerabzug unzweifelhaft zusteht

Es gibt Umsätze, für die das Umsatzsteuergesetz den Vorsteuerabzug ausschließt. Gleichzeitig kennt das Gesetz aber auch solche, bei denen der Vorsteuerabzug zugelassen ist. Was passiert, wenn auf die gleichen Umsätze 2 konkurrierende Befreiungstatbestände Anwendung finden, hat das Finanzgericht Niedersachen mit Urteil vom 14.11.2024 (Az. 5 K 17/24) entschieden.

Timm Haase

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Wann der Vorsteuerabzug zulässig ist – und wann er untersagt ist

Erbringen Sie eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung, wird auf diese Umsatzsteuer erhoben. Allerdings sieht das Umsatzsteuerrecht in § 4 UStG zahlreiche Befreiungstatbestände vor.

Befreiungen sind aus Sicht des Gesetzgebers immer dann sinnvoll, wenn der Endverbraucher – der ansonsten in aller Regel die Umsatzsteuerlast zu tragen hat – mit dieser nicht belastet werden oder die internationale Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen gestärkt werden soll.

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