Tax-News

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Planen Sie mehr Zeit ein

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) können seit dem 6.8.2025 nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB). Hierauf weist das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 1.8.2025 hin.

Markus Kahr

25.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Das ändert sich für Sie

Mit dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt. Dabei wird automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel beträgt diese 3 Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel zentral per Post.

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