Was ist eine offene Ladenkasse?
Unter einer offenen Ladenkasse versteht Ihr Finanzamt eine Barkasse ohne technische Ausstattung, also etwa eine Geldkassette, eine Schublade oder ein Portemonnaie, in dem Sie die Tageseinnahmen verwahren. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu verwenden.