Der BFH hat mit Urteil vom 13.11.2024 (Az. XI R 31/22, veröffentlicht am 20.2.2025) die Frage entschieden, ob die Erteilung von Flugunterricht mit Schul- oder Hochschulunterricht vergleichbar sei. Der Fall betrifft einen gemeinnützigen Flugsportverein. Im Jahr 2015 erwarb dieser ein einmotoriges Flugzeug, das er zum einen seinen Mitgliedern gegen Entgelt zum Fliegen überließ. Zum anderen verwendete der Verein das Flugzeug in der Ausbildung von Flugschülern zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Private Pilot Licence, „PPL“).
Der Verein erteile seinen Flugschülern Rechnungen. In diesen rechnete er das