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Fit für den Jahresabschluss (10) – Warum Sie Ihre Offenlegungspflicht unbedingt im Blick behalten müssen
Der zehnte und zugleich letzte Teil dieser Serie befasst sich mit einer Verpflichtung, die in vielen Jahresabschluss-Checklisten als letzter Punkt genannt wird: der Offenlegung. Vergessen Sie diese oder reichen Sie Ihren Abschluss zu spät zur Veröffentlichung ein, droht Ihnen ein saftiges Bußgeld. Ich nenne Ihnen die gesetzlichen Fristen und den für Ihr Unternehmen relevanten Umfang der zu veröffentlichenden Angaben.
Timm Haase
29.04.2024
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6 Min Lesezeit
In diesen Fällen sind Sie von der Offenlegungspflicht betroffen
Das Handelsgesetzbuch enthält die für Ihr Unternehmen geltenden Offenlegungsvorschriften: Alle Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (z. B. GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG), sind grundsätzlich zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet.
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