Tax-News

Fiskus stellt neue Taxonomien 6.8-Version für die E-Bilanz 2025 vor

Die neuen Taxonomien verwenden Sie grundsätzlich für Ihre Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026). Dies teilt das BMF mit Schreiben vom 27.5.2024, Az. IV C 6 – S 2133- b/24/10001 :002 DOK 2024/0473233 mit.

Markus Kahr

15.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Die neuen Taxonomien verwenden Sie grundsätzlich für Ihre Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026). Dies teilt das BMF mit Schreiben vom 27.5.2024, Az. IV C 6 – S 2133- b/24/10001 :002 DOK 2024/0473233 mit.

Zurzeit müssen Sie in den Taxonomien die als „Mussfeld“ gekennzeichneten Positionen zwingend mit Eingaben füllen. Tragen Sie nichts sein, werden Ihre Daten ohne Wert, d. h. mit „NIL“ übermittelt. Von diesem Grundsatz soll ab der Taxonomie-Version 6.9 in der Form abgewichen werden, dass nur noch die für die angegebene Rechtsform relevanten Mussfelder von Ihnen zwingend zu befüllen sind. Dadurch haben Sie weniger Arbeit und die Datensatzgröße verringert sich.

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