Frage: Einer meiner Mitarbeiter, der seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, war vor Kurzem im Sommerurlaub – eben mit diesem Fahrzeug. Er führt ein Fahrtenbuch und hält alle betrieblichen und privaten Fahrten fest. Nun hat er festgestellt, dass die vielen gefahrenen Kilometer sich negativ auf seine Versteuerung auswirken. Er möchte daher für die Monate Juli und August 2025 auf die 1%-Methode umsteigen. Ist das okay?
Antwort: Den Wunsch Ihres Mitarbeiters kann ich sogar verstehen. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass der angestrebte Wechsel steuerrechtlich nicht zulässig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wechsel zeitlich befristet oder bis zum Ende des Kalenderjahres vorgesehen ist. Eine Anerkennung scheidet damit von vornherein aus.