Gerichtsurteil

Firmenwagen: Auch bei besonderen Fallgestaltungen muss Ihnen der Fiskus eine private Nutzung beweisen

Sie bzw. Ihr Mitarbeiter nutzen einen Firmenwagen. Einen geldwerten Vorteil besteuern Sie nicht, weil der Pkw nicht privat genutzt wird. Damit haben Sie die volle Aufmerksamkeit des Prüfers geweckt, denn das kann er kaum glauben. Unter welchen Voraussetzungen dies dennoch möglich ist, hat der BFH mit Urteil vom 2.10.2024 (Az. VIII R 12/21, veröffentlicht am 19.12.2024) entschieden. Ich zeige Ihnen, worauf es in der Praxis ankommt.

Markus Kahr

05.02.2025 · 2 Min Lesezeit

BMW 740d X Drive und Lamborghini Aventador werden nicht privat genutzt

Der Urteilsfall betrifft einen selbstständigen Prüfsachverständigen. Dieser leaste im Jahr 2010 einen BMW 740d X Drive (BMW) ab. Der Netto-Preis des Fahrzeugs betrug 89.563,01 €. Der Unternehmer machte die Leasingkosten sowie weitere Fahrzeugaufwendungen für den BMW in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend.

Im Jahr 2012 leaste er zusätzlich einen Lamborghini Aventador (Lamborghini). Die Leasingdauer betrug 36 Monate und die monatliche Leasingrate 5.474,03 € netto. Der Netto-Preis des Fahrzeugs betrug 279.831,93 €. Auch diese Aufwendungen erfasste der Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben. Den Lamborghini versah er mit einer Werbefolie mit dem Text „Prüfsachverständiger …“. Für beide Fahrzeuge führte er jeweils handschriftlich Fahrtenbücher.

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