Der Fiskus besteuert die Umzugsfahrten zusätzlich
Zieht Ihr Mitarbeiter innerhalb eines Monats um, wird seine Wohnung näher zu seiner bisherigen ersten Tätigkeitsstätte liegen. Den geldwerten Vorteil ermitteln Sie für diese Wege mit dem Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises.
Für jede Fahrt zur oder von der weiter entfernten Wohnung nach seinem Umzug setzen Sie einen Zuschlag von 0,002 % zur 1-%-Regelung an. Hier besteuern Sie aber nur die Mehrkilometer zwischen der bisherigen und der neuen Wohnung.
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