Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteilen vom 13.11.2025 (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R) entschieden. Zahlen Sie den Mindestlohn, können Sie den Firmenwagen zusätzlich, aber nicht ausschließlich zur Verfügung stellen.
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Firmen-Pkw ersetzt nicht den Mindestlohn
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zu zahlen. Diesen können Sie nicht durch die Zurverfügungstellung eines Firmenwagens ersetzen.