Mit Zustimmung der Oberfinanzdirektion können Stundungen bis zu 250.000 € zeitlich unbegrenzt erfolgen, höhere Beträge nur bis zu 12 Monate.
In allen übrigen Fällen ist die Zustimmung der obersten Landesfinanzbehörde erforderlich.
Timm Haase
Mit Zustimmung der Oberfinanzdirektion können Stundungen bis zu 250.000 € zeitlich unbegrenzt erfolgen, höhere Beträge nur bis zu 12 Monate.
In allen übrigen Fällen ist die Zustimmung der obersten Landesfinanzbehörde erforderlich.