Die Klägerin, eine GmbH, begehrte den Vorsteuerabzug aus einem im Wege der Sachgründung einer GmbH eingelegten Pkw. Die einzige Gesellschafterin der GmbH war zuvor nicht unternehmerisch tätig und erwarb den Pkw als Privatperson. Eine entsprechende Rechnung lautete auf ihren Namen.
Die GmbH machte den Vorsteuerabzug aus dem eingelegten Pkw geltend. Konkret in exakt der in der Rechnung ausgewiesenen Höhe. Das beklagte Finanzamt lehnte diesen Abzug ab.