Tax-News

Finanzgericht: Kein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen

Das Finanzgericht Kassel hat mit Urteil vom 22.10.2025 (Az. 10 K 162/24) zur Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) für eine Photovoltaikanlage entschieden. Die Entscheidung: Wird der mit der Anlage erzeugte Strom fast ausschließlich selbst (also privat) genutzt, darf ein IAB nach § 7g Abs. 1 EStG nicht gebildet werden.

Timm Haase

06.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Das beklagte Finanzamt versagte nach Meinung des Gerichts den Abzug mit Hinweis auf die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG zu Recht. Bei einer weniger als 10%igen betrieblichen Nutzung fehle es zudem an einem begünstigten Wirtschaftsgut, für dessen geplante Anschaffung ein IAB hätte berücksichtigt werden können.

! Achtung

Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen III R 39/25 anhängig. Ich sehe hier allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Die erforderliche betriebliche Nutzung der Anlage erreichen Sie nur dann, wenn Sie mindestens 90 % des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen oder anderweitig veräußern.

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