Schluss mit Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche USt-Sätze
Früher galten für jeden Mitgliedstaat eigene Lieferschwellen, bis zu denen Unternehmer Waren an Privatkunden im EU-Ausland noch mit der Umsatzsteuer ihres Heimatlandes abrechnen durften. Das führte zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Händler aus Ländern mit niedrigen Umsatzsteuersätzen, etwa aus Luxemburg oder den Niederlanden, konnten ihre Produkte günstiger anbieten als Anbieter aus Staaten mit höheren Steuersätzen wie Deutschland, Frankreich oder Dänemark.