Tax News

Fernverkaufsregelung klipp & klar: So sorgt § 3c UStG für faire Umsatzsteuer im EU-weiten B2C-Handel

Der grenzüberschreitende Onlinehandel boomt – doch mit ihm ist auch das Ungleichgewicht im europäischen Umsatzsteuerrecht gewachsen. Unterschiedliche Steuersätze führten lange zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Mit der Fernverkaufsregelung (§ 3c UStG) hat die EU darauf reagiert: Sie sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer dort anfällt, wo der Kunde sitzt – und schafft damit endlich faire Bedingungen im digitalen Binnenmarkt.

Jörg Wilde

09.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Schluss mit Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche USt-Sätze

Früher galten für jeden Mitgliedstaat eigene Lieferschwellen, bis zu denen Unternehmer Waren an Privatkunden im EU-Ausland noch mit der Umsatzsteuer ihres Heimatlandes abrechnen durften. Das führte zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Händler aus Ländern mit niedrigen Umsatzsteuersätzen, etwa aus Luxemburg oder den Niederlanden, konnten ihre Produkte günstiger anbieten als Anbieter aus Staaten mit höheren Steuersätzen wie Deutschland, Frankreich oder Dänemark.

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