Tax-News

Fernverkauf an Privatkunden: So wenden Sie die Lieferschwelle von 10.000 € korrekt an

Als Unternehmer, der Waren innerhalb der EU an Privatkunden verkauft, stoßen Sie früher oder später auf die sogenannte Lieferschwelle. Seit der Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften ist die Schwelle europaweit vereinheitlicht und beträgt 10.000 € pro Jahr für den gesamten Fernverkauf an Verbraucher in andere EU-Mitgliedstaaten. Was bedeutet das konkret?

Jörg Wilde

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Was passiert, wenn Sie insgesamt unter 10.000 € bleiben?

Liegt Ihr Gesamtumsatz aus EU-Fernverkäufen unter der Grenze, können Sie weiterhin die Umsatzsteuer Ihres Heimatlandes berechnen. Für deutsche Unternehmer bedeutet das: Sie wenden die deutsche Umsatzsteuer an. Der Verwaltungsaufwand bleibt dadurch für Sie gering. Eine Registrierung in den Zielstaaten ist nicht erforderlich, da Sie die Umsätze in Deutschland umsatzversteuern.

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