Was passiert, wenn Sie insgesamt unter 10.000 € bleiben?
Liegt Ihr Gesamtumsatz aus EU-Fernverkäufen unter der Grenze, können Sie weiterhin die Umsatzsteuer Ihres Heimatlandes berechnen. Für deutsche Unternehmer bedeutet das: Sie wenden die deutsche Umsatzsteuer an. Der Verwaltungsaufwand bleibt dadurch für Sie gering. Eine Registrierung in den Zielstaaten ist nicht erforderlich, da Sie die Umsätze in Deutschland umsatzversteuern.