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Falltraining Umsatzsteuer: Wann Ihr Kunde nur als ausländischer Abnehmer gilt

Hier wieder ein typischer Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. In diesem Fall geht es um einen deutschen Pensionär, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, aber noch Möbel in Deutschland erwirbt. Wie immer in unserer Reihe „Falltraining Umsatzsteuer“ können Sie sich selbst prüfen und überlegen, ob Sie den Fall auch so gelöst hätten.

Jörg Wilde

13.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Der Kunde führt die Möbel in die Schweiz aus

Der Möbelhändler Müller aus München verkauft einen Wohnzimmerschrank an den Pensionär Hans Meyer. Hans Meyer vereinbart mit dem Möbelhändler Müller, dass dieser den Schrank zu einem Münchener Umzugsunternehmen liefert. Nach der Ablieferung verbringt das Umzugsunternehmen den Schrank mit weiteren Umzugsgegenständen des Hans Meyer nach dessen neuen Wohnsitz in Zürich (Schweiz). Meyer ist nämlich nach dem Kauf des Schranks von München in die Schweiz verzogen.

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