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Fallpraxis Umsatzsteuer: Wie Sie eine Werkleistung eines Ausländers versteuern

Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Heute geht es um einen Unternehmer aus Deutschland, der sich durch ein ausländisches Bauunternehmen ein Bürogebäude verklinkern lässt. Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Fall auch so behandelt hätten.

Jörg Wilde

09.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Sachverhalt: Firma aus Venlo erbringt Werkleistung in Essen

Die Müller GmbH lässt durch den in Venlo (Niederlande) ansässigen Bauunternehmer Haag ihr Bürogebäude in Essen verklinkern. Die hierzu erforderlichen Klinker werden von der Firma Haag am 20.6.2024 aus den Niederlanden mit nach Essen gebracht. Nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme erstellt die Firma Haag am gleichen Tag (30.11.2024) eine Rechnung über den vereinbarten Festpreis von 180.000 €. Am 15.7.2024 hatte die Müller GmbH eine Anzahlung von 90.000 € geleistet.

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