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Fallpraxis Umsatzsteuer: Wie Sie bei einer Werklieferung einen falschen Steuerausweis vermeiden

Auch hier wieder ein Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Heute geht es um einen Schreiner, der eine Werklieferung ausführt, und die Rechnung fehlerhaft ausstellt. Wie immer in unseren Fallbeispielen können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Sachverhalt auch in dieser Weise gelöst hätten.

Jörg Wilde

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Überhöhter Steuerausweis in einer Rechnung

Unternehmer Dieter Dormann betreibt in Essen eine Tischlerei. Im Dezember 2024 erhielt er von der Möbelhaus GmbH den Auftrag, 30 Schreibtische anzufertigen. Die Pläne hierzu wurden vom Möbelhaus erstellt. Die Schreibtische sollen nach der Herstellung von der Möbelhaus GmbH abgeholt und in deren Filiale nach Trondheim (Norwegen) verbracht werden. Zur Herstellung der Schreibtische liefert die Möbelhaus GmbH der Firma Dormann die erforderlichen Spanplatten im Wert von 6.000 €. Das weitere Material wie Holz, Glas und Kleinmaterialien entnimmt Dieter Dormann seinem eigenen Lager. Nach Fertigstellung des Auftrags holt das Möbelhaus die Schränke ab und transportiert diese nach Trondheim.

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