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Fallpraxis Umsatzsteuer: Was tun bei ausbleibenden Ratenzahlungen und Rückholung von Gegenständen?

Hier wieder ein Fall aus der Praxis der Betriebsprüfer. Heute geht es um einen Maschinenhändler, der einem Kunde eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Leider stellt der Kunde seine Ratenverpflichtungen ein und der Händler holt die Maschine zurück. Wie immer können Sie selbst prüfen, ob Sie diesen Sachverhalt umsatzsteuerlich auch so gelöst hätten.

Jörg Wilde

14.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Kunde stoppt Ratenzahlung für Maschine

Maschinenhändler Neumann aus Dortmund verkauft seinem Kunden am 1.9.2024 eine Maschine zum Preis von 5.000 € zzgl. 950 € Umsatzsteuer. Da der Kunde die Maschine nicht sofort bezahlen kann, vereinbart Neumann mit dem Kunden ein Ratenzahlungsgeschäft. Der Kunde zahlt 1.000 € an und die restlichen 4.950 € in 10 Raten zu je 495 €. Die erste Rate soll am 1.10.2024 geleistet werden. Weiterhin ist vertraglich geregelt, dass die Maschine bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Neumann beleibt (Eigentumsvorbehalt). Im folgenden Januar 2025 stellt der Kunde die Zahlungen ein. Da das Mahnverfahren erfolglos blieb, holte Neumann die Maschine im April 2025 beim Kunden ab. Die bisherigen Raten werden nicht erstattet.

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