Tax-News

Fallpraxis Umsatzsteuer – warum Sie bei einer Außenprüfung nicht alle internen E-Mails vorlegen müssen

An dieser Stelle wieder ein Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Heute geht es um einen Unternehmer, bei dem eine Betriebsprüfung vorgenommen wird. Der Prüfer verlangt dabei die Einsicht in alle E-Mails des Unternehmens. Der Unternehmer will dies aber nicht. Wie immer können Sie selbst prüfen, ob Sie den Fall auch so behandelt hätten.

Jörg Wilde

03.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Betriebsprüfung bei der Alpha-Tech GmbH

Die Alpha-Tech GmbH in Köln handelt mit elektronischen Bauteilen. Im Rahmen einer Außenprüfung für die Jahre 2021 bis 2023 verlangt der Prüfer die Vorlage sämtlicher E-Mails, um die innergemeinschaftlichen Lieferungen zu überprüfen. Die Geschäftsführerin legt eine Auswahl vor: Bestellbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen – also eindeutig steuerlich relevante Korrespondenz. Andere Nachrichten, etwa zu technischen Rückfragen oder Preisverhandlungen ohne Bezug zu einer konkreten Lieferung, behält sie zurück.

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