Tax-News

Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum Ihre Zahlung bei Vertragsaufhebung steuerpflichtig ist

In unserem neuen Fall aus unserer Serie „Fallpraxis Umsatzsteuer“ haben wir einen häufig vorkommenden Sachverhalt aus der Betriebsprüfung herausgesucht. Es geht um einen Unternehmer, der seinen Mietvertrag gegen eine einmalige Zahlung kündigt. Wie immer in unserer Serie können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Fall auch so lösen würden.

Jörg Wilde

20.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Auflösung des Mietvertrags gegen einmalige Zahlung

Der Unternehmer Martin Schulte betreibt einen mittelständischen Elektrogroßhandel in Essen. Er hat von seinem Vermieter, Peter Weber, Büroräume gemietet. Der Mietvertrag läuft eigentlich noch bis Ende 2027. Im Frühjahr 2025 möchte Martin Schulte die Räume jedoch verlassen, da er ein größeres Lager mit integrierten Büroräumen erworben hat. Er bietet Peter Weber an, den Mietvertrag gegen eine einmalige Zahlung von 30.000 € vorzeitig aufzulösen. Weber stimmt zu, da er bereits einen Nachmieter in Aussicht hat. Schulte bezeichnet die Zahlung in seiner Buchhaltung als „Schadensersatz an den Vermieter für entgangene Mieteinnahmen“ und geht davon aus, dass keine Umsatzsteuer anfällt.

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