Sachverhalt: Ist diese Ausfuhr eines Pkw mit zusätzlich aufgebrachter Beschriftung insgesamt steuerfrei?
Autohändler Alois Baum aus München verkauft einen Pkw an den in Istanbul (Türkei) ansässigen Unternehmer Cem Özel. Özel vereinbart mit Baum, dass dieser vor der Auslieferung in die Türkei noch eine Werbeaufschrift der Firma Özel auf dem Fahrzeug aufbringen soll. Für das Anbringen der Werbeaufschrift beauftragt Baum den Lackiermeister Müller aus Nürnberg, der Baum hierüber eine Rechnung ausstellt. Den Transport in die Türkei veranlasst Alois Baum.