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Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum eine Lohnveredelung an einem Gegenstand der Ausfuhr steuerfrei ist

In unserem aktuellen Fall aus der Praxis der täglichen Arbeit der Betriebsprüfer geht es um einen Autohändler aus München, der vor der Auslieferung eines Pkw ins Drittland noch eine Werbeaufschrift auf das Fahrzeug aufbringen soll. Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Sachverhalt in Ihrem Unternehmen auch so lösen würden.

Jörg Wilde

16.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Ist diese Ausfuhr eines Pkw mit zusätzlich aufgebrachter Beschriftung insgesamt steuerfrei?

Autohändler Alois Baum aus München verkauft einen Pkw an den in Istanbul (Türkei) ansässigen Unternehmer Cem Özel. Özel vereinbart mit Baum, dass dieser vor der Auslieferung in die Türkei noch eine Werbeaufschrift der Firma Özel auf dem Fahrzeug aufbringen soll. Für das Anbringen der Werbeaufschrift beauftragt Baum den Lackiermeister Müller aus Nürnberg, der Baum hierüber eine Rechnung ausstellt. Den Transport in die Türkei veranlasst Alois Baum.

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