Sachverhalt: Entnahme eines Firmenwagens ins Privatvermögen
Der Unternehmer Martin Seidel betreibt einen Einzelhandel für Bürobedarf in Köln. Im Januar 2021 kauft er einen gebrauchten BMW 520d als Firmenwagen zum Preis von 24.000 € brutto von einer Privatperson. Da der Verkäufer kein Unternehmer ist, ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Laufe der nächsten 2 Jahre lässt Martin Seidel durch den Kfz-Fachbetrieb „Auto-Elektrik Weber“ ein fest eingebautes Navigationsgerät (1.600 € netto, 304 € USt) und eine Standheizung (700 € netto, 133 € USt) nachträglich einbauen. Für beide Einbauten macht er den vollen Vorsteuerabzug geltend. Die Gesamtkosten für die Einbauten betragen somit 2.500 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Im Oktober 2025 entscheidet sich Martin Seidel, den BMW aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen und zukünftig nur noch privat zu nutzen. Den Restbuchwert des Fahrzeugs ermittelt er mit 15.000 €.