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Fallpraxis Umsatzsteuer: Ist Ihre Entnahme <br>eines Firmenwagens immer umsatzsteuerpflichtig?

Hier wieder ein Fall aus der Praxis der Betriebsprüfung. Heute geht es um einen Unternehmer, der einen Firmenwagen umsatzsteuerfrei für seinen Betrieb erworben hatte, diesen aber nun aus dem Betriebsvermögen herausnimmt. Während der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen hat er Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, für die er den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat. Wie hätten Sie den Fall gelöst?

Jörg Wilde

01.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Entnahme eines Firmenwagens ins Privatvermögen

Der Unternehmer Martin Seidel betreibt einen Einzelhandel für Bürobedarf in Köln. Im Januar 2021 kauft er einen gebrauchten BMW 520d als Firmenwagen zum Preis von 24.000 € brutto von einer Privatperson. Da der Verkäufer kein Unternehmer ist, ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Laufe der nächsten 2 Jahre lässt Martin Seidel durch den Kfz-Fachbetrieb „Auto-Elektrik Weber“ ein fest eingebautes Navigationsgerät (1.600 € netto, 304 € USt) und eine Standheizung (700 € netto, 133 € USt) nachträglich einbauen. Für beide Einbauten macht er den vollen Vorsteuerabzug geltend. Die Gesamtkosten für die Einbauten betragen somit 2.500 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Im Oktober 2025 entscheidet sich Martin Seidel, den BMW aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen und zukünftig nur noch privat zu nutzen. Den Restbuchwert des Fahrzeugs ermittelt er mit 15.000 €.

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