Sachverhalt
Herbert Neumann betreibt ein Einzelunternehmen in Dortmund. Im Sommer 2024 entschließt sich Herr Neumann zum Kauf eines neuen betrieblichen Pkw. Den alten betrieblichen Pkw verkauft er seinem Sohn zum Preis von 2.000 €. Hätte Neumann den Pkw an einen Gebrauchtwagenhändler verkauft, wäre ein Erlös von 6.000 € (netto) möglich gewesen. Im Zeitpunkt der Übergabe an den Sohn ist der Pkw voll abgeschrieben und mit 1 € Erinnerungswert im Anlagevermögen enthalten. Herbert Neumann hatte damals für den Pkw die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten in Anspruch genommen.