Tax-News

Fallpraxis Umsatzsteuer: Anwendung der Reverse-Charge-Regel bei Nutzung ausländischer Rechtsberatung

Hier zeigen wir Ihnen wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Der heutige Fall beschäftigt sich mit einem deutschen Unternehmer, der einen ausländischen Anwalt in einem EU-Mitgliedstaat beauftragt, dort seine Rechte zu vertreten. Wie immer in dieser Reihe können Sie prüfen, ob Sie den Sachverhalt auch so lösen würden.

Jörg Wilde

19.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Hier zeigen wir Ihnen wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Der heutige Fall beschäftigt sich mit einem deutschen Unternehmer, der einen ausländischen Anwalt in einem EU-Mitgliedstaat beauftragt, dort seine Rechte zu vertreten. Wie immer in dieser Reihe können Sie prüfen, ob Sie den Sachverhalt auch so lösen würden.

Sachverhalt: Sonstige Leistung eines ausländischen Anwalts

Die ABC GmbH mit Sitz in Essen erteilt am 10.3.2025 dem Pariser Rechtsanwalt Maître Dubois den Auftrag, sie in einem grenzüberschreitenden Vertragsstreit mit der Firma Le Pais mit Sitz in Paris vor einem französischen Gericht zu vertreten. Die Mandatsvereinbarung sieht ein Honorar von netto 5.000 € vor. Maître Dubois erstellt am 31.3.2025 eine Rechnung über 5.000 € netto ohne französische Mehrwertsteuer; er weist zudem den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG“ aus.

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