Tax-News

EuGH-Entscheidung: Unternehmen sind bei Geldwäsche direkt haftbar

Mit Urteil vom 29.1.2026 (Az. C-291/24) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Sanktionierung von Unternehmen bei Geldwäscheverstößen erleichtert. Damit müssen Behörden zukünftig nicht mehr die handelnden Personen, sondern nur das Unternehmen selbst als Beschuldigten nennen können. Damit sind konkret Bußgelder gegen Unternehmen möglich, ohne die einzelnen an der Tat beteiligten Mitarbeiter identifizieren zu müssen.

Timm Haase

22.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Der EuGH stützt sich in seiner Entscheidung auf die EU-Geldwäsche-Richtlinie (RL-EU 2015/849). Diese verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen, die sich direkt gegen die Verpflichteten richten. Als Verpflichtete betrachten die EuGH-Richter in erster Linie die betroffenen Unternehmen.

Meine Empfehlung

Natürlich handeln Sie ehrlich und haben nichts mit Geldwäsche am Hut. Das Urteil zeigt aber deutlich, dass Ihnen die Handlung Ihrer Mitarbeiter direkt angelastet wird. Schaffen Sie daher interne Kontrollmechanismen, wie etwa ein 4-Augen-Prinzip, um Geldwäsche in Ihrem Unternehmen zu verhindern.

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