Artikel

Erkennen Sie Rechnungsabgrenzungsposten zukünftig ohne Probleme

Die Notwendigkeit der Funktion von Rechnungsabgrenzungsposten zu verstehen ist ganz sicher auch mir am Anfang nicht leichtgefallen. Besonders ärgerlich ist es, wenn Fehler erst während einer Betriebsprüfung auffallen. Diese Fehler lassen sich mit dem richtigen Verständnis für diese Thematik jedoch ganz einfach vermeiden!

Dennis Kusel-Stegen

13.05.2024 · 1 Min Lesezeit

In diesen Fällen grenzen Sie ab

Wie sieht es aus, wenn Sie bereits im Vorjahr für eine Leistung bezahlen, die Sie erst im Folgejahr beziehen? Genau für diese Fälle gibt es den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Zahlen Sie beispielsweise die Miete für Januar bereits im Dezember des Vorjahres, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Gegenleistung. In meinem Beispiel besteht ein Anspruch auf die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten. Diesen Anspruch zeigen Sie in Ihrer Bilanz zum 31.12. auf der Aktivseite als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP). 

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!