Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass im Bau befindliche Gebäude trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG darstellen (Urteile vom 14.11.2024, Az. 3 K 906/23 F und Az. 3 K 908/23 F, Revisionen sind anhängig).
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Erbschaftsteuer: Im Bau befindliche Gebäude sind kein Verwaltungsvermögen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass im Bau befindliche Gebäude trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG darstellen (Urteile vom 14.11.2024, Az. […]