Tax-News

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen

Der BFH hat in gleich 3 Urteilen vom 20.11.2024 (Az. II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22, veröffentlicht am 10.4.2024) entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG) verstößt.

Timm Haase

15.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Für diese Bewertung sind Vervielfältiger zu verwenden, die anhand der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes ermittelt und vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht werden. Die Ermittlung erfolgt getrennt nach Geschlecht für Männer und Frauen sowie nach vollendetem Lebensalter.

Der BFH vermochte in dieser Vorgehensweise keine Diskriminierung zu erkennen. Die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen sei statistisch bewiesen und müsse daher in die Ermittlung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit einfließen.

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