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Entscheidung des BFH: Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei Holding-Gesellschaften

Auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finden sich oftmals Holdingstrukturen. Doch in vielen Fällen ist gar nicht bekannt, dass es bei der Holding-Gesellschaft zu einer Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs kommen kann. Wann dies der Fall sein kann, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil auf (Urteil vom 27.11.2024, veröffentlicht am 30.1.2025).

Timm Haase

20.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Darum dreht sich der Urteilsfall

Die Klägerin ist eine Personengesellschaft und zeitgleich Holding-Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. In den Streitjahren erzielte sie ausschließlich Dividendenerträge aus einer Beteiligung. Diese wurden zutreffend als Teileinkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG bewertet und lediglich zu 60 % der Besteuerung unterworfen.

Achtung

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen sowohl Werbungskosten als auch Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfrei gestellten Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, auch nur zu 60 % abgezogen werden.

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