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Entnahme aus dem Betriebsvermögen: Gilt bei Immobilien die 10-jährige Spekulationsfrist?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

15.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Mein Vater ist Inhaber einer Firma mit eigenen Räumlichkeiten. Sein Plan ist es, sich im nächsten Jahr zur Ruhe zu setzen und das Betriebsgebäude im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an mich zu überschreiben. Allerdings ist für mich ein Verkauf viel interessanter. Müsste mein Vater bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen die Spekulationsfrist von 10 Jahren beachten?

Antwort: Die 10-Jahresfrist müssen Sie auch dann beachten, wenn eine zuvor betrieblich genutzte Immobilie durch Entnahme in das Privatvermögen übernommen wird. Zu diesem Ergebnis kam der BFH bereits 2021 (Az. IX R 3/21). Die Aussage des Urteils in der Zusammenfassung: Auch wenn eine Immobilie nicht direkt nach der Entnahme aus dem Betriebsvermögen verschenkt oder vererbt wird, müssen Sie die Spekulationsfrist beachten. Das liegt daran, dass der Begünstigte die Spekulationsfrist des Übertragenden fortführt. Dies ergibt sich aus einem anderen Urteil des BFH, das ebenfalls aus dem Jahr 2021 stammt (Az. IX R 8/20). Mein klarer Rat an Sie: Lassen Sie sich idealerweise steuerlich beraten, um die teuren Folgen einer ungeplanten Entnahme zu vermeiden. Die konkrete steuerliche Würdigung hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab.

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