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Energetische Sanierung ab 2025: Ihre Kunden benötigen nur noch diese eine Bescheinigung von Ihnen

Führt Ihr Unternehmen energetische Sanierungen bei Immobilien durch, benötigen Ihre Kunden für die Steuerermäßigung eine entsprechende Bescheinigung von Ihnen. Das Muster dieser Bescheinigung wurde jetzt neu aufgelegt (BMF-Schreiben vom 23.12.2024, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008 DOK 2024/1122436).

Markus Kahr

04.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Eine Bescheinigung für alles reicht aus

Das nenne ich mal eine Vereinfachung: Die bisherigen unterschiedlichen Musterbescheinigungen wurden zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Sofern Sie mit den Sanierungsmaßnahmen in 2025 begonnen haben, können Sie die neue Mustervorlage nutzen.

Mein Tipp

Die Musterbescheinigungen können Sie sowohl im Word- als auch im PDF-Format kostenlos unter

www.steuerprofis.de herunterladen. Sie finden die Muster unter dem Namen „energetische Sanierung ab 2025“.

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