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Endgültiges Fristende: Für Ihre Corona-Schlussabrechnung bleibt Ihnen nur noch bis zum 30.9.2024 Zeit

In den Hochphasen der Corona-Pandemie hat der Bund viele Unternehmen mit gewährten Überbrückungshilfen unterstützt. Seit langem ist bekannt, dass für diese eine finale Schlussabrechnung einzureichen ist. Doch noch immer stehen nach Meldungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von Ende Juli 2024 rund 300.000 Abrechnungen aus. Sollten Sie zu diesen Unternehmen zählen, müssen Sie jetzt handeln.

Timm Haase

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Von der nun final auslaufenden Frist sind die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfen betroffen. Bereits abgelaufen ist die Einreichungsfrist für die sogenannten Neustarthilfen.

Die Schlussabrechnung können Sie weiterhin nicht selbst einreichen. Dies ist ausschließlich über den von Ihnen gewählten prüfenden Dritten, also z. B. Ihren Steuerberater, möglich.

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