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Elektronische Kassenführung: Mit diesen Änderungen sollten Sie rechnen

Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, die Regeln zur elektronischen Kassenführung anzupassen. Die Ziele: Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit stärken und Manipulationsmöglichkeiten weiter reduzieren. Am 24.7.2025 hat das Ministerium die 2. Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung als Referentenentwurf veröffentlicht, zu dem derzeit die Verbände Stellung nehmen sollen. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen in der Praxis auf Sie zukommen können.

Ann-Christin Hütte

01.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Es gibt bereits Kassensysteme, die in der Lage sind, E-Rechnungen auszustellen. Sofern das der Fall ist, müssen Unternehmer zukünftig anders als bisher keinen Kassenbon mehr erstellen. Hier gibt es allerdings noch ein paar praktische Fragen in der Umsetzung, die der Deutsche Steuerberaterverband im Rahmen der Verbändeanhörung aufgeworfen hat. Grundsätzlich ist die Idee aber durchaus charmant, bedeutet sie doch weniger Aufwand und Materialverbrauch für den Unternehmer und eine bessere Anbindung an die Buchführung.

Mehr Rechtssicherheit für Ihre App-Kassensysteme

Kassensysteme, die per App funktionieren, gehören längst zum Alltag. Immer weniger klassische Registrierkassen stehen in den Ladenlokalen, mancherorts wird sogar nur noch Kartenzahlung und kein Bargeld mehr akzeptiert. Die Kassenlösungen via App sind meist kostengünstiger und gerade in kleinen Geschäften eine lohnende Alternative. Der Gesetzgeber will diese Systeme nun auch offiziell in die Kassensicherungsverordnung aufnehmen. Das schafft Rechtssicherheit für Steuerberater und Unternehmer.

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