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Einzelwertberichtigung bei Ihren Forderungen: Warum Sie diese neuen Hinweise der Finanzverwaltung unbedingt beachten sollten

Grundsätzlich ist die Bewertung Ihrer Forderungen simpel: Sind diese nicht mehr vollumfänglich werthaltig, nehmen Sie eine Einzelwertberichtigung (EWB) vor. Doch wann genau ist diese Werthaltigkeit nicht mehr gegeben? Die Finanzverwaltung liefert nützliche Informationen, an denen Sie sich orientieren sollten, damit Ihr Wertansatz unangreifbar bleibt.

Timm Haase

29.04.2024 · 1 Min Lesezeit

Neues BMF-Schreiben nennt konkrete Beispielfälle

Die Bewertung Ihrer Forderungen als Teil des bilanziellen Umlaufvermögens unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip. Das bedeutet, Sie müssen diese mit dem niedrigeren Teilwert ausweisen und entsprechend eine Wertberichtigung vornehmen. Diese Wertberichtigung orientiert sich daran, ob Ihre Forderung von einem Ausfallrisiko betroffen ist.

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