Tax-News

Eintrag im Handelsregister: Elektronische Beglaubigung kann ausreichen

Über folgenden Sachverhalt hatte der BGH zu entscheiden: Der Geschäftsführer einer GmbH meldete dem Handelsregister die Auflösung der Gesellschaft – auf Papier. Die Echtheit seiner Unterschrift auf der Meldung bestätigte ein Notar auf elektronischem Wege. Damit war das Registergericht nicht einverstanden und forderte eine Beglaubigung ebenfalls auf Papier.

Timm Haase

14.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Der BGH (Beschluss vom 26.11.2025, Az. II ZB 20/24) entschied, dass eine Beglaubigung durch ein einfaches elektronisches Zeugnis vollkommen ausreichend sei. Eine zusätzliche Beglaubigung in Papierform sei nicht erforderlich.

Damit hat der BGH eine jahrelange Lücke in der Rechtsprechung geschlossen. Notare dürfen zukünftig analoge Unterschriften digital beglaubigen. Allerdings dürfte die Anwendung in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielen, da Meldungen zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 HGB auf elektronischem Weg erfolgen müssen.

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