Frage: Wir haben den Körperschaftsteuerbescheid 2022 am 13.12.2024 erhalten. Bei der Prüfung des Bescheids ist mir aufgefallen, dass der Fiskus von unserer Steuererklärung abgewichen ist. In den Erläuterungen wurde der Grund mitgeteilt. Es fehlten wohl noch Unterlagen. Ich habe dann vergessen, die Unterlagen herauszusuchen und Einspruch einzulegen. Anfang Februar ist mir der Fehler aufgefallen. Ein Freund meinte jetzt, ich sollte einfach angeben, dass ich den Steuerbescheid nicht erhalten habe. Komme ich damit durch?
Antwort: Ihr Freund kennt sich sehr gut aus! Dies ist tatsächlich ein Thema, über das niemand spricht. Damit Ihr Steuerbescheid wirksam wird, muss er Ihnen bekannt gegeben werden. Hier greift die Zugangsvermutung, dass jeder Steuerbescheid 4 Tage nach Aufgabe zu Post bei Ihnen angekommen ist. Ab dann beginnt die einmonatige Rechtsbehelfsfrist.
Kommt der Steuerbescheid aber nicht bei Ihnen an, entfaltet er auch keine Gültigkeit. Im Klartext: Der Steuerbescheid existiert nicht. Geben Sie beim Fiskus an, dass Sie Ihren Körperschaftsteuerbescheid 2022 nicht erhalten haben, so muss Ihnen das Finanzamt nachweisen, dass Sie den Steuerbescheid erhalten haben.
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