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Eine Fehlbuchung genügt: Wie Ihre geleisteten Anzahlungen Sie in die Insolvenz führen können

Schon eine Fehlbuchung kann für Sie böse Folgen haben. Und gerade Anzahlungen auf Lieferungen oder Leistungen haben es hier in sich. Denn diese wirken sich erst dann auf den Gewinn aus, wenn Sie die Schlussrechnung vom leistenden Unternehmer erhalten. Gehen Sie mit folgenden Prüfpunkten auf Nummer sicher und unnötigen steuerlichen Mehrbelastungen aus dem Weg.

Jörg Wilde

12.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Wie es zu dieser Fehlbuchung kommen kann

Beispiel: Sie bestellen bei einem Unternehmer Waren für Ihren Lagerbestand. Ihr Lieferant verlangt von Ihnen auf die Gesamtsumme von 80.000 € netto eine Anzahlung von 30.000 € zzgl. 5.700 € Umsatzsteuer. Sie leisten die Anzahlung und buchen diese wie folgt:

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