Tax-News
Eine Diskothek ist kein Restaurant! Die Richtsatzsammlung ist nur zum Teil anwendbar
Eine Diskothek ist kein Restaurant. Daher kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek auch nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18.06.2025 (Az. X R 19/21, veröffentlicht am 25.9.2025) in Bezug auf eine Diskothek entschieden, bei der die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt worden waren.
Markus Kahr
28.10.2025
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1 Min Lesezeit
Akzeptieren Sie Hinzuschätzung nur, wenn der Fiskus deutliche Abschläge zulässt
Sofern Sie in einer ähnlichen Situation sind, akzeptieren Sie eine etwaige Hinzuschätzung nur dann, wenn der Fiskus erhebliche Abschläge macht und Sie jetzt Rechtssicherheit haben wollen.
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