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Eilig! Erfreuen Sie Ihre Arbeitnehmer noch schnell mit 3.000 €

Als Arbeitgeber haben Sie noch bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit, maximal bis zu 3.000 € steuerfrei an Ihre Beschäftigten zu zahlen. Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Gewährung der Inflationsausgleichsprämie und der Steuerbefreiung unerheblich. Die Zuwendung muss jedoch innerhalb des Begünstigungszeitraums erfolgen.

Jörg Wilde

29.11.2024 · 4 Min Lesezeit

Steigern Sie die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer

Nutzen Sie dieses Steuergeschenk als Chance, die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer kurz vor dem Weihnachtsfest zu erhöhen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, Ihre Angestellten in Zeiten hoher Inflation durch die Inflationsausgleichsprämie erheblich zu entlasten. Das Besondere daran: Die Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 11c EStG). Sie können bis zu maximal 3.000 € je Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis ohne Abzüge auszahlen.

Für Sie als Arbeitgeber stellt diese Prämie eine attraktive Möglichkeit dar, die Inflationseffekte für Ihre Arbeitnehmer abzumildern, ohne dabei zusätzliche Steuer- oder Sozialabgabenlasten zu schaffen. Doch wie so oft lauern auch hier gefährliche Fallen. Denn nur, wenn alles korrekt läuft, profitieren alle Beteiligten von der Prämie. Diese Prämie bietet eine wertvolle Unterstützung in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit und stellt sicher, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird: bei den Arbeitnehmern.

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