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Echter oder unechter Schadensersatz? Was das genau ist und wie Sie einen Kartellschadensersatz umsatzsteuerlich korrekt behandeln

Als Unternehmen müssen Sie sich nicht nur um angenehme Themen kümmern – auch um Schäden an Produkten, Versicherungsschäden oder Vertragsverletzungen. Erhalten Sie als geschädigtes Unternehmen eine Zahlung als Ausgleich für den entstandenen Schaden, müssen Sie prüfen, ob Sie für die Einnahme USt abführen müssen. Dabei unterscheiden Sie zwischen echtem und unechtem Schadensersatz. Das UStAE gibt Ihnen hierzu einige Hilfestellungen – und hat auch eine weitere Schadensersatzleistung aufgenommen.

Ann-Christin Hütte

17.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Echter Schadensersatz liegt vor, wenn keine Gegenleistung anzunehmen ist. Das bedeutet, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung für einen verursachten Schaden erfolgt. Die Zahlung erfolgt also gerade nicht aufgrund einer erhaltenen Leistung oder Lieferung – dann wäre es ein unechter Schadensersatz. Insbesondere wenn ein Schaden durch die Zahlung beseitigt werden soll, wie bei einer Versicherungszahlung für einen Pkw-Haftpflichtschaden, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Echter Schadensersatz unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Im Abschnitt 1.3 des UStAE finden Sie viele Beispiele zur Abgrenzung von echtem und unechtem Schadensersatz.

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