Beispiel: Unternehmer U least im Januar 2025 ein E-Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis (BLP) laut Hersteller von 75.000 €. Es handelt sich um ein reines E-Fahrzeug ohne CO₂-Emission. Die Leasingkosten belaufen sich auf monatlich 400 €. Das Fahrzeug wird auch zu privaten Zwecken des U gefahren.
Welche Vergünstigungen für die Ertragssteuer gelten
Der Gesetzgeber hat mit Markteinführung von E-Fahrzeugen in den vergangenen Jahren steuerliche Anreize schaffen wollen, damit möglichst viele Unternehmen in die klimafreundlicheren E-Fahrzeuge statt normaler Verbrennermotoren investieren. So hat er in § 6 Abs.1 Nr. 3 und 5 Einkommensteuergesetz verankert, dass bei Anschaffungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein geringerer BLP Grundlage für die 1%-Methode ist: