Leserfrage

E-Rechnungs-Pflicht und Bewirtungen: Was gilt zukünftig für Restaurant-Rechnungen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

06.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich bin Inhaber eines Restaurants und schaue bereits seit geraumer Zeit mit Grauen auf die bald verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen. Umso erfreuter war ich, als ich Ihren Beitrag zu dem Thema in der letzten Ausgabe von Rechnungswesen aktuell gelesen habe. Damit ich das wirklich richtig verstanden habe: Ich bin nicht verpflichtet, für Kunden, die Unternehmer sind, eine E-Rechnung auszustellen?

Antwort: Das haben Sie korrekt verstanden. Möglich macht dies das neue BMF-Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033). Aber der Reihe nach: Grundsätzlich müssen spätestens ab dem 1.1.2028 alle Umsätze zwischen 2 Unternehmen per E-Rechnung abgerechnet werden. Dazu gehört auch die Gastronomie-Branche.

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